Kieferorthopädie Montabaur

Kieferorthopädie
für Erwachsene

Kieferorthopädie
für Erwachsene

Kiefer-orthopädie
für Erwachsene

Kieferorthopädie ist nicht nur für Kinder und Jugendliche gedacht. Auch im Erwachsenenalter lassen sich Zahnfehlstellungen korrigieren, um Ästhetik und Funktion zu verbessern und eine langfristige Zahngesundheit zu gewährleisten. Dabei verbinden wir Ihre persönlichen Wünsche, beispielsweise nach einer möglichst unauffälligen und komfortablen Behandlung, mit der medizinisch sinnvollsten Methode. Mithilfe moderner Diagnostik und digitaler Planung entwickeln wir ein zu Ihrem Alltag und zum Behandlungsziel passendes Behandlungskonzept.

Gründe für eine Behandlung bei Erwachsenen

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Ästhetische Verbesserung: Viele Erwachsene wünschen sich geradestehende Zähne und ein harmonischeres Lächeln. Eine kieferorthopädische Behandlung kann die Zahnstellung sichtbar verbessern.

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Bessere Kaufunktion: Wenn die Zähne nicht richtig aufeinandertreffen, kann das Kauen erschwert sein. Eine Korrektur kann helfen, den Biss funktionell zu optimieren.

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Mehr Selbstbewusstsein: Ein schönes Lächeln kann das eigene Wohlbefinden im Alltag stärken. Viele Patientinnen und Patienten fühlen sich nach einer Korrektur sicherer beim Sprechen, Lachen und Auftreten.

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Erleichterte Zahnpflege: Eng stehende oder gekippte Zähne sind oft schwerer zu reinigen. Eine verbesserte Zahnstellung erleichtert die Mundhygiene und unterstützt die langfristige Zahngesundheit.

Behandlungsmethoden im Überblick:

Kieferorthopädie vor Zahnersatz

Kiefer-orthopädie vor Zahnersatz

Vor dem Einsetzen von Implantaten, Kronen oder Brücken kann es sinnvoll sein, die Zahnstellung kieferorthopädisch vorzubereiten. Mithilfe kleiner, kaum sichtbarer Hilfselemente können einzelne Zähne gezielt bewegt werden – häufig auch ohne klassische feste Zahnspange. Die Behandlung erfolgt in enger Abstimmung mit Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt, um optimale Voraussetzungen für den geplanten Zahnersatz zu schaffen.

Kieferchirurgie

Bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen reicht eine alleinige kieferorthopädische Behandlung manchmal nicht aus. In solchen Fällen kann eine kombinierte Behandlung mit Kieferchirurgie sinnvoll sein, um Biss, Funktion und Gesichtsprofil harmonisch zu optimieren. Gemeinsam mit erfahrenen Kieferchirurginnen und Kieferchirurgen planen wir den Ablauf individuell und sorgfältig.

FAQ

Wann ist der beste Zeitpunkt bzw. das richtige Alter, sich beim Kieferorthopäden vorzustellen?
Wissenschaftliche Leitlinien empfehlen, eine erste kieferorthopädische Untersuchung bereits im frühen Kindesalter durchzuführen. Studien zeigen, dass eine erste Beurteilung idealerweise vor dem 7. Lebensjahr erfolgen sollte, um Wachstumsabweichungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu beeinflussen. Früh erkannte Probleme lassen sich oft einfacher und schonender behandeln, da das Kieferwachstum noch genutzt werden kann. Eine Behandlung selbst erfolgt jedoch individuell – häufig erst später im Wechselgebiss oder Jugendalter.
Was ist der Unterschied zwischen dem Tätigkeitsschwerpunkt, Master of Science für Kieferorthopädie und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
Ein Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie hat keine geregelte zusätzliche Ausbildung mit Prüfung absolviert; die Bezeichnung basiert im Wesentlichen auf eigener Angabe und Erfahrung. Der Master of Science (M.Sc.) ist eine akademische Zusatzqualifikation, die berufsbegleitend erworben wird und vor allem theoretisches Wissen vermittelt, jedoch keine vollzeitige klinische Fachausbildung ersetzt. Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hingegen hat eine mehrjährige, strukturierte Vollzeit-Weiterbildung mit abschließender Prüfung durchlaufen und gilt als höchste spezialisierte Qualifikation in diesem Fachgebiet.
Wann und was wird von der Krankenkasse übernommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der kieferorthopädischen Behandlung in der Regel nur bei Kindern und Jugendlichen, wenn eine medizinisch notwendige Fehlstellung vorliegt. Grundlage ist die Einteilung in sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), bei denen nur mittlere bis schwere Befunde (Grad 3–5) erstattungsfähig sind). Zusätzlich wird meist ein Eigenanteil erhoben, der nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet wird. Bei Erwachsenen erfolgt eine Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen, z. B. bei kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlungen (Wikipedia).
Brauche ich eine Zusatzversicherung?
Viele moderne kieferorthopädische Behandlungsmöglichkeiten – insbesondere solche mit hohem Tragekomfort und verbesserter Ästhetik – werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung kann daher sinnvoll sein, um diese individuellen Mehrleistungen finanziell abzusichern. Wichtig ist, dass eine solche Versicherung in der Regel vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden bzw. vor der Diagnosestellung abgeschlossen werden muss, da bereits bekannte Behandlungsbedarfe meist nicht mehr eingeschlossen werden. Zur Orientierung bei der Auswahl können unabhängige Vergleichsübersichten wie die sogenannte Waizmann-Tabelle (www.waizmanntabelle.de) herangezogen werden.