FAQ

FAQ

Zahnärzte kümmern sich um die allgemeine Zahngesundheit – von Vorsorge über Füllungen bis hin zu Zahnersatz.
Ein Zahnarzt mit „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ hat diesen Bereich lediglich als Schwerpunkt angegeben –
ohne strukturierte Fachausbildung.

Der „Master of Science Kieferorthopädie“ ist ein nebenberuflicher, überwiegend theoretischer Studiengang und
ersetzt keine klinische Weiterbildung.

Nur der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie absolviert eine mindestens vierjährige Vollzeitausbildung mit staatlich geregelter Prüfung –
und bietet damit die umfassendste Qualifikation für Zahn- und Kieferkorrekturen ­– egal ob mit Alignern oder festsitzenden Zahnspangen.

Quelle: Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)

Eine erste Vorstellung ist sinnvoll, sobald Fehlstellungen oder Probleme beim Biss auffallen.
Bei Kindern empfehlen wir den ersten Termin mit 6–7 Jahren, wenn die ersten bleibenden Zähne durchbrechen,
bei Erwachsenen jederzeit, sobald ein Wunsch nach Korrektur besteht.

Das hängt vom Befund ab. Viele Behandlungen starten zwischen 10 und 12 Jahren. Bei Erwachsenen ist ein Beginn jederzeit möglich.  

Nein. Zahnkorrekturen sind in jedem Alter möglich, solange Zähne und Zahnfleisch gesund sind.  

Die Erstberatung ist unverbindlich. Wir untersuchen Zahnstellung, Biss und Kieferlage und besprechen Ihre Wünsche und Möglichkeiten. Dabei beantworten wir auch alle individuellen Fragen.  

Die Dauer einer Behandlung lässt sich nie pauschal vorhersagen, da sie vom individuellen Befund, der biologischen Reaktion der Zähne und von der Mitarbeit abhängt – etwa beim Tragen von Alignern oder herausnehmbaren Spangen. Eine längere Behandlung bedeutet für die Praxis mehr Aufwand, aber keinen zusätzlichen finanziellen Vorteil. Ziel ist immer eine effiziente, medizinisch sinnvolle Therapie – nicht eine künstlich verlängerte Behandlung.

Festsitzende Apparaturen (Multibracket-Spangen) erschweren die Reinigung der Zähne. Bleiben Essensreste oder Zahnbelag haften, steigt das Risiko für Karies, Entkalkungen und Zahnfleischentzündungen. Eine sorgfältige Mundhygiene schützt nicht nur Zähne und Zahnfleisch, sondern verhindert auch Behandlungspausen – und trägt so dazu bei, dass die Therapie planmäßig verläuft.

Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten teilweise, wenn die Zahn- oder Kieferfehlstellung einen bestimmten Schweregrad erreicht. Bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen möglich. Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten je nach Vertrag. Wir unterstützen Sie gerne mit einer individuellen Beratung zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt kieferorthopädische Behandlungen meist nur bei bestimmten Indikationen, die wir im Rahmen einer Untersuchung bestimmen müssen. Wer auch bei leichten Korrekturen abgesichert sein möchte, kann frühzeitig über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken – wichtig ist, dass diese vor dem ersten Beratungstermin beim Kieferorthopäden abgeschlossen wird. Einen unabhängigen Überblick über verschiedene Tarife bietet z. B. die Weizmann-Tabelle (www.weizmanntabelle.de)

Hier finden Sie unsere
Praxis in Montabaur

Eine freundliche Atmosphäre und zeitgemäße Behandlungsmethoden bilden das Fundament unserer Praxis.
Unser Ziel ist es, dass Sie sich jederzeit sicher und gut aufgehoben fühlen – während wir Ihre Zahnstellung
mit fachlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und höchstem Qualitätsanspruch korrigieren.

Praxis Montabaur

Bahnhofsplatz 6
56410 Montabaur

Moderne Technik und eine angenehme Atmosphäre ermöglichen Zahnkorrekturen auf höchstem Niveau – kompetent und einfühlsam betreut.

Öffnungszeiten:

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09 -12.30 | 13 – 18 Uhr
09 -12.30 | 13 – 18 Uhr
09 -13 | 14 – 18 Uhr
09 -12.30 | 13 – 17 Uhr
09 – 11.30 Uhr
Geschlossen
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